Mehr Sicherheit für unsere Kunden

Besserer Schutz des Verbrauchers durch z. B. einnäher des Importeurs sorgen für eine bessere Kundensicherheit.

Erhöhte Sicherheitsstandards durch das Produktsicherheitsgesetz sorgen seit 2011 ( zuletzt geändert August 2015) für einen besseren Schutz des Verbrauchers bei der Nutzung von Konsumgütern. Inzwischen gilt das Gesetz als Grundlage des Warenverkehrs und bestimmt die Sicherheitsanforderungen in der EU.

Qualität ist unser Markenzeichen

Beim Import aus Asien werden Sicherheitsstandards aus Unkenntnis oder aus Kostengründen oft nicht beachtet.

So müssen auch „einfache“ Artikel wie z.B. Tragetaschen oder Schuhbeutel mit der Adresse des Importeurs oder des Inverkehrbringers gekennzeichnet sein.

Durch unsere langjährige Erfahrung können wir auf besonderes umfangreiches know-how zurückgreifen. Zu unseren Routinen bei der Herstellung von Lagerartikeln oder auch Sonderanfertigungen im Kundenauftrag gehört die strikte Einhaltung der Kennzeichnungspflichten des PSG .

Unsere Kunden können daher bei Kontrollen und Stichproben der Behörden ( z.B. Zoll, Gewerbeaufsichtsamt, Umweltämter ) sicher sein, alle gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.

Dies wird immer wichtiger, da in letzter Zeit Verbraucherschutzorganisationen und die Fachpresse vermehrt über Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz berichten.

Optimal beraten- besseres Produkt erhalten

Bereits beim ersten unverbindlichen Gespräch mit unseren Mitarbeitern werden Ihre speziellen Anforderungen festgehalten und daraus individuelle Produktlösungen geschaffen. Maßangefertigte Schutzhüllen für Ihre individuellen Produkte sind unsere Leidenschaft. Auch für außergewöhnliche Einsatzgebiete entwickeln wir optimale Schutzhüllen.